53. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 233, K. 05
Die Kontingenzformel Gerechtigkeit sichert die Evolution des Rechtssystems, indem sie Variation ermöglicht. Die Kommunikation kreuzt die Grenze der Form gleich/ungleich und verschiebt fallweise, was als gerecht zu gelten hat.
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52. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 226, K. 05
Warum es keinen Politik- und Rechtssystem übergreifenden Gerechtigkeitsbegriff geben kann
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51. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 226, K. 05
Von der Reziprozität als historischem Vorgänger juristischer Gleichheit zur modernen Kontigenzformel Gerechtigkeit.
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50. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 223, K. 05
Gerechtigkeit wird traditionell oft mit Gleichheit gleichgesetzt: Gleiche Behandlung in gleichen Fällen leuchtet als gerechte Behandlung ein. Gleichbehandlung lässt sich zudem durch Regeln formulieren, d.h. man kommt damit auf eine operative Ebene, die praktisch handhabbar ist. Doch damit ist noch nicht definiert, was Gerechtigkeit ist...
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49. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 218, K. 05
Warum die Idee der Gerechtigkeit als „Kontingenzformel“ zu verstehen ist. Kontingenz bedeutet zunächst ganz allgemein: Es kann auch anders kommen. Eine Enttäuschung im Einzelfall ändert jedoch nichts an der normativen Erwartung.
In der Theorie sozialer Systeme ersetzt der Begriff Kontingenzformel eine Reihe althergebrachter Kategorien, mit denen Gerechtigkeit bisher oft definiert wurde: Wert, Prinzip, Idee, Tugend.
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48. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 214, K. 05
Start des 5. Kapitels über die „Kontingenzformel Gerechtigkeit“. Was ist Gerechtigkeit? Lässt sich das überhaupt abschließend definieren? Um das Problem einzukreisen, limitiert Luhmann das Spektrum möglicher Fragen. Er führt Unterscheidungen ein und legt dadurch fest, welche Fragestellungen er weiterverfolgen will und welche nicht.
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