Nr. 82: Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 356, K. 08-II Redundanz und Varietät sind zwei sich gegenseitig steigernde Bedingungen der Möglichkeit juristischer Argumentation. Insbesondere durch sequenzierte Konditionalprogramme erhöht das Rechtssystem seine Varietät. So., 08.09.2024 - 17:49