Rechtsgeltung

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Gründe sind ausgewählte Unterscheidungen, die bei der Interpretation eines Rechtstextes in der juristischen Argumentation angeführt werden. Im Recht werden „gute“ Gründe anerkannt, wenn sie konsistent mit geltendem Recht sind. Aber welche Funktion erfüllt das Argumentieren überhaupt? Wozu braucht es Begründungen?
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Im 18./19. Jh. erhöht das Recht seine Varietät, weil es eine Vielzahl von Gesetzesänderungen infolge der Demokratisierung des politischen Systems abarbeiten muss. Gesetzgebung trifft auf Rechtsprechung: An diesem Punkt zeigt sich einmal mehr, wie unterschiedlich die Funktionssysteme auf Programmebene operieren.