83. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 362, K. 08-III
Wie die Interpretation von Texten Innovationen im Rechtssystem anstößt
Read more
78. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 338, K. 08-I
Juristische Argumentation als 2-Seiten-Form, die rechtliche Geltung herstellt, ab geltendes Recht NICHT ändern kann. Juristische Argumentation ist als Kommunikationsform an Rechtstexte gebunden, und sofern Texte interpretiert werden müssen, ist sie von Selbstbeobachtung abhängig. Bezüglich der Art, wie aus den Rechtstexten Gründe gewonnen werden, die Rechtssicherheit herstellen, und der Art, wie Fehler in der Interpretation nachgewiesen werden.
Read more
75. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 325, K. 07-VI
Im Rechtssystem bilden Gerichte das Zentrum. Und nur dort gibt es einen Zwang zu entscheiden. Was bedeutet das für die operative Geschlossenheit des Systems? Dies untersucht der sechste Abschnitt in zeitlicher und sachlicher Hinsicht.
Read more
56. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 251, K. 06
Welche Formen sind erforderlich, um die Evolution des Rechtssystems zu beschreiben? Schrift und Text als fixierendes Medium von Sinn, Interpretation als Möglichkeit um weiteren Sinn am Text zu kondensieren und somit Variation zu ermöglichen.
Read more
54. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 239, K. 06
Evolution des Rechtssystems unter Einbeziehung der Schrift in die Rechtskommunikation.
Read more