93. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 414, K. 09-II
Was bedeutet der Begriff des Rechtsstaats aus rechtlicher, politischer und soziologischer Perspektive? Der Begriff "Rechtsstaat" ist ein Klammerbegriff: Er klammert zwei Begriffe und deren Sinngehalte zu einem gemeinsamen neuen zusammen (auch Frame genannt, engl.: Rahmen). Interpretiert werden kann der Begriff politisch oder rechtlich – oder aus der Perspektive eines Beobachters zweiter Ordnung.
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