83. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 362, K. 08-III
Wie die Interpretation von Texten Innovationen im Rechtssystem anstößt
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67. Zusammenfassung Kap. 6, Evolution des Rechts, aus Luhmann: Das Recht der Gesellschaft
Systemtheorie, Evolution und das Recht. Zusammenfassung des 6. Kapitels aus Niklas Luhmanns "Das Recht der Gesellschaft".
Nach dem langen Kapitel über die Evolution, welches sich in unserem Podcast über mehr als 10 Episoden hin zog, versuchen wir eine Zusammenfassung zu geben und einen Überblick zu verschaffen.
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65. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 290, K. 06-V
Mit welchen Mechanismen bewältigen Funktionssysteme Komplexität? Selbst erzeugte Komplexität lässt sich reduzieren, indem man sie temporalisiert. Eine Entscheidung gilt nur noch solange, bis sie durch eine andere aufgehoben wird.
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64. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 281, K. 06-III
Evolution ermöglicht die Entstehung komplexer Systeme. Dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit „Fortschritt“.
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63. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 281, K. 06-III
Bis ins 17. Jh. blockiert das gesellschaftliche Problem allgegenwärtiger Gewalt die eigenständige Evolution des Rechts. Erst nachdem das politische System das Gewaltmonopol für sich beansprucht, kann es ein „öffentliches Interesse“ an Strafgesetzgebung behaupten und Strafverfolgung rechtlich durchsetzen. An der Lösung des Gewaltproblems sind Politik und Recht strukturell gekoppelt.
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61. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 273, K. 06-III
Durch die Ausdifferenzierung der Rechtsdogmatik im 18. Jh. konnte das Recht seine Geltungsbegründung von religiösen Normen auf rechtliche Konsistenz umstellen – eine weitere Bedingung für die eigenständige Evolution des Rechts.
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60. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 268, K. 06-III
Die Differenz von neuem und altem Recht, die Beobachtung zweiter Ordnung und die Evolution des Rechts
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57. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 257, K. 06
Untersuchung über die Bedingungen der Evolution des Rechtssystems, die selbst duch Evolution entstanden sind. Dafür müssen die Anfänge der Rechtssystems untersucht und reflektiert werden, wie diese Bedingungen entstanden sind, und wie es zu ihrer Entstehung kam.
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56. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 251, K. 06
Welche Formen sind erforderlich, um die Evolution des Rechtssystems zu beschreiben? Schrift und Text als fixierendes Medium von Sinn, Interpretation als Möglichkeit um weiteren Sinn am Text zu kondensieren und somit Variation zu ermöglichen.
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55. Luhmann Systemtheorie: Recht der Gesellschaft, S. 245, K. 06
Anhand der Differenz von Texten und ihrer Interpretation lässt sich nachweisen, dass das Rechtssystem eine eigenständige Evolution vollzieht.
Variation betrifft die Elemente des Systems (Kommunikationen, plural), Selektion betrifft die Strukturen des Systems, Stabilisierung betrifft das System selbst.
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